Gemeindeeigene Gegenstände; Verleih
Gemeindeeigene Gegenstände können verliehen werden.
Beschreibung
Gemeinden können z. B. Geräte, Fahrzeuge oder Geschirr an Privatpersonen, Vereine und soziale Einrichtungen verleihen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Gemeinde.
Kosten
Für die Benutzung von Gegenständen sind i.d.R. Entgelte zu entrichten.
Stand 02.10.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
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Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Organisationseinheiten
Ansprechpartner
Rau, Gabriele
- 08223 4005-29
- 08223 4005-44
- E-Mail senden
- A 1.12