Haushaltsplan und Haushaltssatzung; Kommunen

Die bayerischen Kommunen haben seit 01.01.2007 ein gesetzliches Wahlrecht, ob sie ihr Haushaltswesen nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung (Doppik) oder der Kameralistik führen wollen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Fritz, Michael

Leitung der Finanzverwaltung

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