Immobilien; Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde

Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Bayer, Mathias

stellv. Kämmerer

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Madel, Leoni

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