Veranstaltungsraum der Gemeinde; Reservierung
Gemeinden können Freizeit- und Sportangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene fördern, indem sie diesen kommunale Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Jugend-, Schul- oder Sportveranstaltung in einer Einrichtung der Gemeinde (z. B. in den Klassenräumen der Schulen, in Sporthallen oder auf Sportplätzen), durchführen möchten, müssen Sie die Einrichtung zu dem gewünschten Termin rechtzeitig reservieren bzw. die Veranstaltung anmelden. Die Gemeinde entscheiden über die Vergabe der Räumlichkeiten im Rahmen ihrer Widmung und der zeitlichen Verfügbarkeit.
Kosten
Für die Nutzung von kommunalen Räumlichkeiten können Gebühren erhoben werden.
Stand 04.12.2020
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Redaktionell verantwortlich Zentrale Redaktion BayernPortal (siehe BayernPortal)
Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung
Ansprechpartner
Preiss, Barbara
- 08223 4005-21
- 08223 4005-43
- E-Mail senden
- N 1.08