Kommunale Bäder; Erlass von Benutzungsbedingungen

Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.

Kontakt und Informationen aus Ihrer Verwaltung

Ansprechpartner

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Kuske, Anette

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Fritz, Michael

Leitung der Finanzverwaltung

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