Briefwahl beantragen zur Landtags- und Bezirkswahl 2023

Am 8. Oktober 2023 sind in Bayern Landtags- und Bezirkswahlen. Wer wahlberechtigt ist, kann im Wahlraum wählen oder Briefwahl beantragen
Online-Antrag stellen
Bis zum 1. Oktober, 24 Uhr können Sie auf der Website der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen Briefwahlunterlagen online beantragen. Hierzu verwenden Sie folgenden Link: https://serviceportal.komuna.net/iws_IWS/start.do?mb=9774143. Die Beantragung ist erst möglich, nachdem Sie Ihre persönliche Wahlbenachrichtigung per Post erhalten haben.
Briefwahl beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen (schriftlich, elektronisch oder mündlich). Am Telefon können Sie jedoch keinen Antrag stellen!
Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt bekommen wollen, müssen Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse angeben.
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen bis zum 1. Oktober 2023, 24 Uhr ganz bequem online beantragen. - Postalisch beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit einem Papierantrag anfordern wollen, können Sie dafür ganz einfach die Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte schicken Sie den Antrag frühzeitig los, sodass es am Ende nicht zu Zeitproblemen mit dem Rückversand kommt.
Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen offiziell ab dem 18. September 2023 persönlich abholen. Das ist möglich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen (Heinrich-Sinz-Straße 16 in 89335 Ichenhausen). Die Abholung ist bis zum 6. Oktober 2023, 15 Uhr möglich.
Fragen & Antworten
Aus dem Ausland mit Briefwahl wählen
Wenn Sie sich zur Wahlzeit im Ausland befinden, schicken wir Ihnen gerne die Briefwahlunterlagen an Ihren Aufenthaltsort. Geben Sie die abweichende Versandadresse bitte zusätzlich zu Ihrem Hauptwohnsitz in Ichenhausen, Ellzee oder Waldstetten an.
Bitte beachten: Die Versandzeiten ins und aus dem Ausland sind oft deutlich länger als der Postversand innerhalb Deutschlands. Bitte bedenken Sie das bei der Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen. Das Risiko für den Versand in das Ausland tragen Sie als Wähler*in selbst.
Briefwahlunterlagen nicht erhalten
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen angefordert haben, und diese nach 8 Werktagen noch nicht erhalten haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.
Bitte melden Sie sich spätestens am Mittwoch vor der Wahl (4. Oktober 2023), wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit der Post geschickt bekommen wollen. Bei Anträgen, die uns später erreichen, können wir den rechtzeitigen Erhalt nicht mehr garantieren!
Briefwahlunterlagen rechtzeitig abgeben
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag (8. Oktober 2023), 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein.
Sie können die Briefwahlunterlagen deutschlandweit in jeden gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen und müssen dafür kein Porto (keine Briefmarke) bezahlen. Bitte beachten Sie, dass genug Zeit für den Postversand eingeplant wird.
Sie können die Briefwahlunterlagen noch bis Sonntag (8. Oktober 2023) um spätestens 18 Uhr in den Behördenbriefkasten vom Rathaus Ichenhausen einwerfen..
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in unseren Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie ein gültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personalausweis) dabei haben.
Sie haben weitere Fragen?
Bei Fragen hilft Ihnen das Wahlamt gerne weiter. Rufen Sie uns unter 08223 4005 25 an oder schreiben Sie eine E-Mail an: ewo@vg-ichenhausen.de