Breitbandausbau in der Gemeinde Ellzee
Informationen zur Breitbanderschließung der Gemeinde Ellzee
Die Gemeinde Ellzee will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben und strebt dies im Zuge des neuen Breitbandförderverfahrens des Freistaates Bayern an.
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Breitbandausbau Verfahren 2016
Markterkundung
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Ellzee gemäß Nr. 4.3 ff. BbR im Rahmen der Markterkundung Netzbetreiber zu eigenwirtschaftlichen Ausbauplänen, zur dokumentierten Ist-Versorgung und zu aktuellen Infrastrukturen, die noch nicht im Infrastrukturatlas der BNetzA eingestellt sind, zu befragen. Die Gemeinde Ellzee bittet daher, bis spätestens 06.09.2016 zu nachfolgenden Punkten Stellung zu nehmen:
1. Eigenwirtschaftlicher Ausbau
2. Analyse der Ist-Versorgung im vorläufigen Erschließungsgebiet
3. Meldung eigener Infrastruktur an die Bundesnetzagentur und grundsätzliche Bereitschaft zur Bereitstellung der passiven Infrastruktur“
Nachfolgend nun die Dokumente:
Markterkundung Gemeinde Ellzee Verfahren 2016
Plan Markterkungung Bestand Gemeinde Ellzee
Markterkundung – Ergebnis
Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Ellzee führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 12.01.2017, um 12.00 Uhr zu.
Achtung neuer Abgabetermin:
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 26.01.2017, um 12.00 Uhr zu.
Zusätzlicher Hinweis:
Die Gemeinde Ellzee hat beschlossen, die in den Erschließungsgebieten vorhandenen Leerrohre während der Nutzungsdauer dem Betreiber des NGA - Netzes kostenlos zu überlassen.
Anlage 2 Muster Bewertungsmatrix
Muster Wirtschaftlichkeitslücke
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Bekanntmachung Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Breitbandausbau Verfahren 2015
Bestandsaufnahme
Die Gemeinde Ellzee hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet finden Sie in der entsprechenden Dokumentation, die Sie sich mittels des unten angegeben Links downloaden können.
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Die Gemeinde Ellzee führt eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern durch.
Die Anfrage zur Markterkundung können Sie sich per unten angegebenem Link downloaden.
Ergebnis zur Markterkundung für einen Breitbandausbau
Das Ergebnis der Markterkundung können Sie sich per unten angegebenem Link downloaden.
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Auswahlverfahren - einstufig
Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern
(Breitbandrichtlinie - BbR) vom 10.07.2014 Az.: 75-O 1903-001-24929/14
Die Gemeinde Ellzee führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in Ihrem Erschließungsgebiet realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5.1 der Breitbandrichtlinie (BbR - herunterladbar unter (www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens.
(Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 24.09.2015, 12.00 Uhr zu.)
Achtung neuer Termin zur Angebotsabgabe!
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 27.10.2015, 12.00 Uhr zu.
Achtung neuer Termin zur Angebotsabgabe!
Bitte senden Sie uns Ihr Angebot bis spätestens 27.11.2015, 12.00 Uhr zu.
Die entsprechenden Unterlagen werden direkt unter diesem Text über die nachfolgenden Links bereitgestellt:
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Aufhebung Breitbandausschreibung Gemeinde Ellzee
Die Gemeinde Ellzee hat am 2.7.2015 das Auswahlverfahren zum Breitbandausbau gestartet. Die eingegangenen Angebote wurden ausgewertet und dem Gemeinderat präsentiert. Bei der Gemeinderatssitzung im Januar 2016 wurde deutlich, dass sich zwischenzeitlich erhebliche Änderungen der Leistungsanforderung und Infrastruktur zum bestehenden Auswahlverfahren ergeben haben. So sind z.B.:
- in einigen Bereichen deutlich höhere Bandbreiten gefordert als die bestehende Mindestanforderung von 30Mbit/s im Auswahlverfahren,
- die Erschließungsgebiete wesentlich zu vergrößern,
- die Veränderung der vorhandenen Infrastruktur (Leerrohre) zu berücksichtigen.
Es wurde beschlossen, das Verfahren aufzuheben und mit dem aktualisierten Anforderungsprofil neu zu starten.