Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Bebauungsplanes PV Anlage in Hausen Flur-Nr. 530

Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeinde Ellzee hat am 17. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ (Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB) aufzustellen.

Das Plangebiet liegt westlich von Ellzee, zwischen dem Ortsteil Hausen und der Gemeinde Waldstetten und grenzt im Westen direkt an die Kreisstraße GZ 6 an.

Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen ehemaligen Kiesabbaubereich, der nach erfolgtem Kiesabbau rekultiviert und einer landwirtschaftlichen Nachfolgenutzung (intensive Grünlandnutzung) zugeführt worden ist. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,9 ha.  

Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen.

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Oktober 2023 den Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ in der Fassung vom 26. Oktober 2023 gebilligt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht (Teil C) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

vom 16. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023

im Internet unter https://www.gemeinde-ellzee.de/buergerservice-und-politik/bauen/oeffentliche-auslegung-raumordnungsverfahren veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der VG Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14 und 16, 89335 Ichenhausen, Zimmer A1.10 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.

Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die VG Ichenhausen (madel@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf BBP „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“.

Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs­plan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:

Arten der vorhandenen Informationen

Verfasser

Themen

Umweltbericht

Kling Consult GmbH

Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Kling Consult GmbH

Potenzielle Betroffenheit vorkommender Arten im Zusammenhang mit dem Vorhaben

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach/Mindelheim

Entwicklungsziel Betriebsfläche / Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Bayerischer Bauernverband, Günzburg

Lärm-, Geruchs-, Staubeinwirkungen; Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Günzburg

Ortsplanung, Städtebau, Gestaltung; Naturschutz und Landschaftspflege; Immissionsschutz; Wasserrecht und Bodenschutz

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt

Mögliche Blendwirkungen

Stellungnahme aus der Öffentlichkeit

Einwender 1

Entwicklungsziel Betriebsfläche / Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Ellzee, den 06.11.2023

        

gez. Gabriela Schmucker

Erste Bürgermeisterin

 

Download:

Bebauungsplan Planzeichnung (Entwurf

Textliche Festsetzungen (Entwurf)

Begründung Umweltbericht (Entwurf)

Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim

Artenschutzrechtliche Relevantsprüfung