Bekanntmachung über die Aufstellung und Veröffentlichung einer Flächennutzungsplanänderung PV Anlage Fuchsgrube nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Ellzee hat am 29. Februar 2024 beschlossen, die Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fuchsgrube“ aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Gemeindegebiet von Ellzee, zwischen den Ortsteilen Stoffenried im Süden und Hausen im Norden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen ehemaligen Kiesabbaubereich, der nach erfolgtem Kiesabbau rekultiviert und einer landwirtschaftlichen Nachfolgenutzung (intensive Ackernutzung/Dauerkultur) zugeführt worden ist. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,7 ha.
Mit der Flächennutzungsplanänderung wird die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Plangebiet bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29. Februar 2024 den Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fuchsgrube“ in der Fassung vom 29. Februar 2024 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung „PV-Anlage Fuchsgrube“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und Begründung mit Umweltbericht (Teil B) werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 18. März 2024 bis einschließlich 22. April 2024
im Internet unter https://www.gemeinde-ellzee.de/buergerservice-und-politik/bauen/oeffentliche-auslegung-raumordnungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der VG Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14 und 16, 89335 Ichenhausen, Zimmer A1.10 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die VG Ichenhausen (madel@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf FNP „PV-Anlage Fuchsgrube“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Ellzee, 14.03.2024 Gabriela Schmucker
1. Bürgermeisterin
Downloads:
Bekanntmachung über die Aufstellung und frühzeitige Veröffentlichung eines Bebauungsplanes PV Anlage Fuchsgrube nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Ellzee hat am 29. Februar 2024 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Fuchsgrube“ (Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB) aufzustellen.
Das Plangebiet liegt im südwestlichen Gemeindegebiet von Ellzee, zwischen den Ortsteilen Stoffenried im Süden und Hausen im Norden.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen ehemaligen Kiesabbaubereich, der nach erfolgtem Kiesabbau rekultiviert und einer landwirtschaftlichen Nachfolgenutzung (intensive Ackernutzung/Dauerkultur) zugeführt worden ist. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 6,7 ha.
Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 29. Februar 2024 den Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fuchsgrube“ in der Fassung vom 29. Februar 2024 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fuchsgrube“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht (Teil C) werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
vom 18. März 2024 bis einschließlich 22. April 2024
im Internet unter https://www.gemeinde-ellzee.de/buergerservice-und-politik/bauen/oeffentliche-auslegung-raumordnungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der VG Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14 und 16, 89335 Ichenhausen, Zimmer A1.10 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die VG Ichenhausen (madel@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Vorentwurf BBP „PV-Anlage Fuchsgrube“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden/Fläche; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ellzee, 15.03.2024 G. Schmucker
1. Bürgermeisterin
Downloads:
BBP PV Anlage Fuchsgrube Vorentwurf
BBP Tel B PV Anlage Fuchsgrube Testliche Festsetzung Entwurf
Bekanntmachung über die Veröffentlichung eines Bebauungsplanes PV Anlage in Hausen Flur-Nr. 530
Bekanntmachung der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Ellzee hat am 17. Mai 2022 beschlossen, den Bebauungsplan „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ (Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB) aufzustellen.
Das Plangebiet liegt westlich von Ellzee, zwischen dem Ortsteil Hausen und der Gemeinde Waldstetten und grenzt im Westen direkt an die Kreisstraße GZ 6 an.
Bei dem Plangebiet handelt es sich um einen ehemaligen Kiesabbaubereich, der nach erfolgtem Kiesabbau rekultiviert und einer landwirtschaftlichen Nachfolgenutzung (intensive Grünlandnutzung) zugeführt worden ist. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 4,9 ha.
Mit dem Bebauungsplan werden auf Ebene der verbindlichen Bauleitplanung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 26. Oktober 2023 den Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ in der Fassung vom 26. Oktober 2023 gebilligt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie der Entwurf des Bebauungsplans „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“ – bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textlichen Festsetzungen (Teil B) und Begründung mit Umweltbericht (Teil C) werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
vom 16. November 2023 bis einschließlich 18. Dezember 2023
im Internet unter https://www.gemeinde-ellzee.de/buergerservice-und-politik/bauen/oeffentliche-auslegung-raumordnungsverfahren veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen während der Veröffentlichungsfrist in der VG Ichenhausen, Heinrich-Sinz-Straße 14 und 16, 89335 Ichenhausen, Zimmer A1.10 während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die Zahl der durch das Planungsvorhaben betroffenen Belange sowie der Umfang der einzusehenden Unterlagen bewegen sich im Rahmen eines durchschnittlichen Planungsvorhabens. Eine Verlängerung der Veröffentlichungsfrist nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB ist nicht erforderlich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Bevorzugt sind die Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die VG Ichenhausen (madel@vg-ichenhausen.de) zu übermitteln. Als Betreff geben Sie bitte an: Entwurf BBP „PV-Anlage Fl.-Nr. 530, Gemarkung Hausen“.
Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Arten der vorhandenen Informationen | Verfasser | Themen |
Umweltbericht | Kling Consult GmbH | Mensch; Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt; Boden; Wasser; Klima und Luft; Orts- und Landschaftsbild; Sach- und Kulturgüter |
Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung | Kling Consult GmbH | Potenzielle Betroffenheit vorkommender Arten im Zusammenhang mit dem Vorhaben |
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Krumbach/Mindelheim | Entwicklungsziel Betriebsfläche / Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft |
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | Bayerischer Bauernverband, Günzburg | Lärm-, Geruchs-, Staubeinwirkungen; Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft |
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Günzburg | Ortsplanung, Städtebau, Gestaltung; Naturschutz und Landschaftspflege; Immissionsschutz; Wasserrecht und Bodenschutz |
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange | Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt | Mögliche Blendwirkungen |
Stellungnahme aus der Öffentlichkeit | Einwender 1 | Entwicklungsziel Betriebsfläche / Vermeidung von Einschränkungen für die Landwirtschaft |
Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen werden ebenfalls veröffentlicht.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Ellzee, den 06.11.2023
gez. Gabriela Schmucker
Erste Bürgermeisterin
Download:
Bebauungsplan Planzeichnung (Entwurf
Textliche Festsetzungen (Entwurf)
Begründung Umweltbericht (Entwurf)
Stellungnahme vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach (Schwaben)-Mindelheim
Artenschutzrechtliche Relevantsprüfung