Was macht der Gemeinderat

Nach der Bayerischen Gemeindeordnung werden die Städte und Gemeinden von zwei Hauptorganen verwaltet.

Dem gewählten Stadt- bzw. Gemeinderat und dem ebenfalls unmittelbar gewählten ersten Bürgermeister bzw. der unmittelbar gewählten ersten Bürgermeisterin. Die regelmäßige Amtszeit beträgt jeweils sechs Jahre.

Die Größe des Gemeinderates richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Ellzee besteht das Gremium aus der ersten Bürgermeisterin und zwölf Gemeinderatsmitgliedern.

Der Gemeinderat beschließt über alle Angelegenheiten des eigenen und des übertragenen Wirkungskreises, soweit sie nicht beschließenden Ausschüssen übertragen sind oder aufgrund Gesetz bzw. Übertragung durch den Gemeinderat in die Zuständigkeit der ersten Bürgermeisterin fallen oder von der Verwaltungsgemeinschaft Ichenhausen wahrgenommen werden.

Die Sitzungen des Gemeinderats finden in der Regel am vorletzten Donnerstag eines Monats im Sitzungssaal im Rathaus Ellzee statt.

 

Der Gemeinderat von Ellzee